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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Fideno GmbH (i.G.) · Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung von FidenoVault

Anbieter:

Fideno GmbH

Bahnhofstraße 23-25

53879 Euskirchen

Deutschland

Geschäftsführer: Marcel Blettner

Handelsregister: HRB [nach Handelsregister-Eintragung], Amtsgericht [nach Handelsregister-Eintragung]

USt-IdNr.: [noch zu ergänzen]

Kontakt allgemein: contact@fideno.io

Support: support@fideno.io

Datenschutz: datenschutz@fideno.io

Security-Vulnerability-Disclosure: security@fideno.io

Datenschutzbeauftragter: Rechtsanwalt Oliver Niederjohann (über datenschutz@fideno.io)

Stand: 05.06.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Fideno GmbH, Bahnhofstraße 23-25, 53879 Euskirchen (nachfolgend „Anbieter" oder „Fideno") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software FidenoVault in den nachfolgend beschriebenen Varianten.

(2) FidenoVault wird in zwei Vertragsmodellen angeboten:

a) FidenoVault Cloud (SaaS) — als Software-as-a-Service über die Domain fideno.io und deren Subdomains, gehostet auf Infrastruktur der Fideno GmbH in Deutschland;

b) FidenoVault Enterprise On-Premise — als lizenzpflichtige Software zur Installation auf eigener Infrastruktur des Kunden (Docker-basiertes Bundle).

Spezifische Regelungen kennzeichnen ausdrücklich, ob sie für die SaaS-Variante, die On-Premise-Variante oder beide gelten.

(3) Diese AGB gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt. Die SaaS-Pläne Free, Basic und Professional richten sich vorrangig an Verbraucher und Einzelunternehmer; die Pläne Business Basic, Business Pro und Enterprise sowie die On-Premise-Variante richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung und auch für künftige gleichartige Geschäfte, ohne dass der Anbieter darauf erneut hinweisen müsste — vorbehaltlich der Regelungen in § 26.

§ 2 Definitionen

Für die Zwecke dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  • „Vault" bezeichnet den verschlüsselten Datenspeicher des Kunden innerhalb von FidenoVault, in dem Einträge (Passwörter, Notizen, Karten und vergleichbare sensitive Daten) abgelegt werden.

  • „Master-Passwort" ist das vom Kunden selbst gewählte und ausschließlich auf seinen Endgeräten bekannte Hauptpasswort, mit dem der Vault verschlüsselt wird.

  • „Recovery-Key" ist ein clientseitig generierter, kryptografisch starker Wiederherstellungsschlüssel, der dem Kunden einmalig in lesbarer Form angezeigt wird und mit dem im Falle eines vergessenen Master-Passworts ein Zugriff auf den Vault wiederhergestellt werden kann.

  • „Zero-Knowledge-Architektur" beschreibt das Prinzip, dass das Master-Passwort und die im Vault gespeicherten Klartext-Daten zu keinem Zeitpunkt das Endgerät des Kunden verlassen und der Anbieter weder die im Vault gespeicherten Klartext-Daten kennt noch sie technisch entschlüsseln kann.

  • „Plan" bezeichnet das vom Kunden gewählte Abonnement-Modell (Free, Basic, Professional, Business Basic, Business Pro, Enterprise).

  • „Sub-Account" bzw. „Team-Mitglied" bezeichnet einen vom Kunden über das Admin-Panel angelegten weiteren Nutzeraccount, der derselben Organisations-Einheit („Company") wie der Kunde zugeordnet ist.

  • „Admin" ist der ursprünglich registrierte Account einer Company, der über das Admin-Panel weitere Sub-Accounts anlegen kann.

  • „Lizenzschlüssel" ist die mittels Ed25519-Verfahren signierte Lizenz, die zur Nutzung der Enterprise- und On-Premise-Variante erforderlich ist.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) FidenoVault ist ein zero-knowledge-basierter Passwortmanager für Privatnutzer und Organisationen. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:

  • Verwaltung von Login-Zugängen, Notizen, Karten und vergleichbaren sensitiven Daten in einem Ende-zu-Ende-verschlüsselten Vault;

  • Synchronisation zwischen Endgeräten des Kunden (SaaS-Variante);

  • Zwei-Faktor-Authentisierung (TOTP, FIDO2, Passkeys nach WebAuthn);

  • Optionale Team-Funktionen (Sharing von Ordnern, Rollenmanagement) in den Plänen Business Basic und höher;

  • Admin-Panel mit Audit-Log und Benutzerverwaltung in den Plänen Enterprise und in der On-Premise-Variante;

  • Passwort-Generator und Sicherheits-Audit (eigene Passwörter auf Schwäche, Wiederverwendung, Pwned-Datenbank-Treffer);

  • Einrichtung eines Recovery-Key-Mechanismus zur Wiederherstellung bei Verlust des Master-Passworts.

(2) Verschlüsselung erfolgt clientseitig mit AES-256-GCM für den Vault-Inhalt; das Master-Passwort wird mit Argon2id in einen Schlüssel abgeleitet; Lizenz-Signaturen verwenden Ed25519. Die Übertragung zwischen Client und Server erfolgt ausschließlich über TLS 1.3.

(3) Der Anbieter speichert auf seinen Servern ausschließlich die verschlüsselten Vault-Daten sowie die zur Vertragsabwicklung notwendigen Metadaten (E-Mail-Adresse, Hash des Master-Passworts via Argon2id, Account-Statusdaten, Audit-Log-Einträge mit IP-Adressen, Stripe-Customer-ID). Klartext-Inhalte des Vaults werden weder gespeichert noch verarbeitet.

(4) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Eignung der Software für einen bestimmten Verwendungszweck des Kunden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich zu prüfen, ob FidenoVault seinen individuellen, branchenspezifischen oder regulatorischen Anforderungen genügt (z. B. KRITIS, ISO 27001-Auditierung, BSI-Grundschutz).

(5) Der Funktionsumfang und die Pläne können sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln. Der Anbieter behält sich vor, Funktionen unter Wahrung des wesentlichen Vertragszwecks und unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen. Wesentliche Änderungen werden gemäß § 26 angekündigt.

§ 4 Vertragsschluss, Registrierung

(1) Die Registrierung für die SaaS-Variante erfolgt über die Subdomain signup.fideno.io. Der Kunde gibt seine E-Mail-Adresse und das selbst gewählte Master-Passwort ein, bestätigt die E-Mail-Adresse über einen Verifizierungscode und akzeptiert diese AGB sowie die Datenschutzerklärung.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde nach Abschluss der Registrierung das erste Mal eingeloggt ist und ihm die App-Oberfläche angezeigt wird. Bei kostenpflichtigen Plänen gilt zusätzlich die erfolgreiche Bestätigung des Stripe-Checkout-Vorgangs als Vertragsannahme.

(3) Der Kunde sichert zu, mindestens 16 Jahre alt zu sein. Jüngere natürliche Personen dürfen FidenoVault nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten nutzen (Art. 8 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 13 BGB).

(4) Pro natürlicher Person ist nur ein Free-Plan-Account zulässig. Mehrere Accounts derselben Person mit dem Zweck, die kostenlosen Kontingente zu vervielfachen, gelten als missbräuchliche Nutzung und können vom Anbieter ohne Vorankündigung gesperrt werden.

(5) Bei Registrierung im Rahmen eines Business- oder Enterprise-Plans handelt die registrierende natürliche Person zugleich verbindlich für die von ihr angegebene Organisation und sichert zu, hierzu rechtlich befugt zu sein. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit der Organisation als juristische Person zustande.

(6) Der Anbieter behält sich vor, Registrierungen ohne Begründung abzulehnen, insbesondere bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, sanktionierte Personen oder Länder (Embargo-Liste der Bundesregierung / EU), oder bei Verstoß gegen § 6.

§ 5 Master-Passwort, Recovery-Key, Zero-Knowledge-Architektur

(1) Das Master-Passwort wird auf dem Endgerät des Kunden gewählt und verlässt dieses zu keinem Zeitpunkt im Klartext. Auf den Servern des Anbieters wird ausschließlich ein über Argon2id abgeleiteter Hash gespeichert, der zur Login-Verifikation dient. Das Master-Passwort selbst ist dem Anbieter zu keinem Zeitpunkt bekannt.

(2) Der Recovery-Key wird ebenfalls clientseitig generiert und dem Kunden einmalig im Klartext angezeigt. Der Kunde ist verpflichtet, den Recovery-Key sicher außerhalb des Geräts (z. B. Ausdruck, Bankschließfach, Passwortmanager des Vertrauens) zu verwahren. Der Anbieter speichert ausschließlich einen mit dem Recovery-Key verschlüsselten Wrapping-Key (recovery_encrypted_vault_key) und kennt den Recovery-Key selbst nicht.

(3) Wichtige Konsequenzen der Zero-Knowledge-Architektur:

a) Bei Verlust des Master-Passworts ist eine Wiederherstellung des Vaults ausschließlich über den Recovery-Key möglich.

b) Bei Verlust sowohl des Master-Passworts als auch des Recovery-Keys ist eine Wiederherstellung des Vaults technisch unmöglich. In diesem Fall können die im Vault gespeicherten Daten nicht wiederhergestellt werden, weder durch den Anbieter noch durch Dritte.

c) Der Anbieter hat keinen technischen Mechanismus, der eine Entschlüsselung der Vault-Inhalte ohne das Master-Passwort oder den Recovery-Key erlauben würde. Insbesondere gibt es keine Hintertür, keine Reset-Funktion ohne Datenverlust und keine Master-Schlüssel-Hinterlegung.

(4) Daraus folgt für behördliche Anfragen (Strafverfolgung, Sicherheitsbehörden, Auskunftsersuchen): Der Anbieter kann lediglich Metadaten herausgeben (E-Mail-Adresse, Login-Zeitpunkte, IP-Adressen im Audit-Log, Stripe-Zahlungsdaten), sofern eine ordnungsgemäße rechtliche Grundlage vorliegt. Die im Vault gespeicherten Klartext-Daten kann der Anbieter weder herausgeben noch zugänglich machen, weil ihm der Zugriff darauf technisch unmöglich ist. Diese Tatsache wird auf entsprechende behördliche Anfragen unter Hinweis auf die kryptografische Architektur dokumentiert.

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Zero-Knowledge-Architektur ein wesentliches Merkmal der Software ist und nicht durch nachträgliche vertragliche oder technische Anpassungen einseitig aufgehoben werden kann.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

(1) das Master-Passwort sicher zu wählen (mindestens 12 Zeichen, Kombination von Klein-, Großbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen), geheim zu halten und niemandem mitzuteilen;

(2) den Recovery-Key sicher außerhalb des Endgeräts zu verwahren und gegen Verlust, Diebstahl und unbefugten Zugriff zu schützen;

(3) Endgeräte, auf denen FidenoVault genutzt wird, durch eine Geräte-Sperre (PIN, Biometrie, Passwort) zu sichern und auf aktuellem Stand zu halten;

(4) Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) zu aktivieren — der Anbieter empfiehlt dringend die Nutzung von TOTP, FIDO2-Hardware-Schlüsseln oder Passkeys;

(5) FidenoVault nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere nicht zur Speicherung urheberrechtsverletzender, jugendgefährdender, gewaltverherrlichender oder anderweitig rechtswidriger Inhalte; nicht zur Speicherung von Daten, deren Speicherung dem Kunden aufgrund regulatorischer Pflichten in einer bestimmten Form vorgeschrieben ist, ohne sich vorab eigenständig über die Geeignetheit von FidenoVault zu vergewissern;

(6) keine Penetrationstests, Sicherheitsscans, Brute-Force-Angriffe oder vergleichbare Aktivitäten gegen die SaaS-Infrastruktur des Anbieters durchzuführen, sofern hierzu keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vorliegt. Vulnerability-Disclosure (verantwortliche Meldung von Sicherheitslücken) ist hiervon ausgenommen und ausdrücklich erwünscht — entsprechende Meldungen sind an security@fideno.io zu richten;

(7) bei Verdacht auf Kompromittierung des Master-Passworts oder eines Endgeräts unverzüglich den Recovery-Key zu nutzen, das Master-Passwort zu wechseln und alle aktiven Sessions zu beenden;

(8) bei der On-Premise-Variante regelmäßige Backups der Datenbank zu erstellen (siehe § 13);

(9) bei kostenpflichtigen Plänen die Zahlungsdaten aktuell zu halten und im Falle abgelaufener Karten unverzüglich neue zu hinterlegen.

§ 7 Pläne und Leistungsumfang (SaaS)

(1) Der Anbieter stellt im SaaS-Modell folgende Pläne zur Verfügung:

Free

  • Zielgruppe: Verbraucher (Einzelperson)

  • Vault-Einträge: 15

  • Ordner: 0

  • Benutzer: 1

  • Team-Sharing: nein

  • Admin-Panel: nein

Basic

  • Zielgruppe: Verbraucher

  • Vault-Einträge: 150

  • Ordner: begrenzt

  • Benutzer: 1

  • Team-Sharing: nein

  • Admin-Panel: nein

Professional

  • Zielgruppe: Verbraucher / Einzelunternehmer

  • Vault-Einträge: 500

  • Ordner: begrenzt

  • Benutzer: 1

  • Team-Sharing: nein

  • Admin-Panel: nein

Business Basic

  • Zielgruppe: Unternehmer (Klein-Teams)

  • Vault-Einträge: unbegrenzt

  • Ordner: unbegrenzt

  • Benutzer: bis 15

  • Team-Sharing: ja

  • Admin-Panel: nein

Business Pro

  • Zielgruppe: Unternehmer (mittlere Teams)

  • Vault-Einträge: unbegrenzt

  • Ordner: unbegrenzt

  • Benutzer: bis 35

  • Team-Sharing: ja

  • Admin-Panel: nein

Enterprise

  • Zielgruppe: Unternehmer (Konzerne, Behörden)

  • Vault-Einträge: unbegrenzt

  • Ordner: unbegrenzt

  • Benutzer: unbegrenzt

  • Team-Sharing: ja

  • Admin-Panel: ja, inkl. Audit-Log

Die jeweils aktuellen Plan-Details (Preise, Features, Limits) sind unter signup.fideno.io einsehbar und werden bei Vertragsschluss bestätigt.

(2) Innerhalb derselben Organisation (Company) ist jeweils nur ein kostenpflichtiger Plan gleichzeitig aktiv. Der Wechsel zwischen Plänen ist gemäß § 11 geregelt.

(3) Die zu einem Plan gehörigen Funktionen und Limits werden im Vertragsverlauf serverseitig geprüft. Werden die Limits eines Plans überschritten (z. B. durch nachträglichen Downgrade), schaltet der Vault in den Nur-Lese-Modus (Soft-Lock) — siehe § 11.

(4) Die Pläne Enterprise (SaaS) und die On-Premise-Variante können zusätzlich individuell ausverhandelte Service-Level-Klauseln, Wartungsfenster oder Funktionsabsprachen enthalten, sofern diese in einem separaten Rahmenvertrag schriftlich fixiert wurden. In Konfliktfällen geht der individuelle Rahmenvertrag diesen AGB vor.

§ 8 Preise, Abrechnung, Zahlungsmodalitäten (SaaS)

(1) Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter signup.fideno.io veröffentlichten Preisliste. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen:

  • für Verbraucher: inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer;

  • für Unternehmer: zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach gewähltem Zahlungsturnus. Die Erst-Belastung erfolgt mit Vertragsschluss; Folgebelastungen jeweils zum Periodenbeginn.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Drittanbieter Stripe Payments Europe, Ltd. (1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland) als Zahlungsdienstleister. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbedingungen von Stripe. Der Kunde gibt seine Zahlungsdaten ausschließlich gegenüber Stripe ein; der Anbieter erhält von Stripe nur die zur Abrechnung notwendigen Metadaten (Stripe-Customer-ID, Plan, Zahlungsstatus).

(4) Akzeptierte Zahlungsarten sind die jeweils von Stripe in Deutschland angebotenen Verfahren, insbesondere Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express), SEPA-Lastschrift sowie Apple Pay und Google Pay.

(5) Schlägt eine Zahlung fehl, wird der Kunde über die hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt. Der Anbieter ist nach erfolglosem zweitem Einzugsversuch berechtigt, den Vault in den Nur-Lese-Modus zu versetzen. Werden Zahlungsrückstände nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mahnung beglichen, kann der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen und den Account sperren; die Daten werden in diesem Fall noch 30 Tage zum Export bereitgehalten und anschließend gelöscht (vgl. § 12).

(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter unbestritten ist.

§ 9 Test-Phase und Free-Plan

(1) Der Anbieter kann zeitlich befristete Test-Phasen (Trials) für einzelne kostenpflichtige Pläne anbieten. Beginn, Dauer und automatische Überleitung in einen bezahlten Plan werden im Buchungsprozess transparent angezeigt. Eine Testphase endet automatisch zu dem im Buchungsprozess angegebenen Zeitpunkt.

(2) Der Free-Plan ist dauerhaft kostenlos. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, den Free-Plan jederzeit mit einer Vorankündigung von mindestens 8 Wochen zu ändern oder einzustellen. Bei einer Einstellung erhält der Kunde mindestens 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren (siehe § 12).

(3) Der Anbieter behält sich vor, im Free-Plan dezent auf kostenpflichtige Pläne hinzuweisen (z. B. Hinweise im Dashboard, im Onboarding). Es werden keine Tracking-Cookies, Werbenetzwerke oder personalisierte Werbung eingesetzt.

§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung (SaaS)

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode (Monat bzw. Jahr) selbständig im Bereich „Abonnement & Abrechnung" kündigen. Die Kündigung wird über den Stripe-Customer-Portal oder direkt in der App ausgelöst und führt zur Setzung von cancel_at_period_end = true bei Stripe. Bis zum Ende der bereits bezahlten Periode bleibt der gebuchte Plan vollumfänglich nutzbar.

(3) Eine Erstattung von bereits gezahlten Beträgen für die laufende Abrechnungsperiode erfolgt nicht, soweit nicht zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften (insbesondere Widerrufsrecht) etwas anderes bestimmen.

(4) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund — insbesondere bei Verstoß gegen § 6, bei Zahlungsverzug nach § 8 Absatz 5, oder bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung — bleibt unberührt.

(5) Kündigungen müssen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen, also per E-Mail (support@fideno.io) oder schriftlich; alternativ über die App-Funktion „Plan kündigen". Telefonische Kündigungen werden nicht akzeptiert.

(6) Mit Wirksamwerden der Kündigung gelten die Regelungen zur Datenlöschung und zum Datenexport gemäß § 12.

(7) Bei Verbraucher-Verträgen, die online geschlossen wurden und entgeltlich sind, steht dem Kunden zudem das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB zu. Die Widerrufsbelehrung wird bei Vertragsschluss separat zur Verfügung gestellt.

§ 11 Plan-Wechsel, Plan-Downgrade, Soft-Lock

(1) Der Kunde kann jederzeit auf einen höherwertigen Plan (Upgrade) wechseln. Das Upgrade wird sofort wirksam; die anteilige Differenz für die laufende Abrechnungsperiode wird über Stripe prorata verrechnet.

(2) Ein Wechsel auf einen niedrigeren Plan (Downgrade) wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam, um die volle Inanspruchnahme der bereits bezahlten Leistung zu ermöglichen.

(3) Soft-Lock-Modus (Nur-Lese-Modus): Werden mit Wirksamwerden eines Downgrades die Plan-Limits (Einträge, Ordner, Benutzer) überschritten, schaltet der Vault automatisch in einen Nur-Lese-Modus. In diesem Modus gilt:

a) Bestehende Einträge, Ordner und sonstige Daten bleiben sichtbar und exportierbar;

b) Neue Einträge oder Ordner können nicht angelegt werden;

c) Bestehende Einträge können nicht bearbeitet werden;

d) Login und Datenexport bleiben uneingeschränkt möglich;

e) Der Kunde wird im UI sowie per E-Mail auf den Soft-Lock-Status hingewiesen.

(4) Der Kunde hat ab Einsetzen des Soft-Lock 90 Tage Zeit, entweder die überzähligen Daten zu reduzieren oder einen entsprechend höheren Plan zu buchen, um den Soft-Lock aufzuheben. Nach Ablauf der 90 Tage werden überzählige Einträge und Ordner gemäß § 12 Absatz 4 unwiderruflich gelöscht.

(5) Ein Wechsel von einem SaaS-Plan in die On-Premise-Variante (oder umgekehrt) gilt nicht als Plan-Wechsel im Sinne dieses Paragraphen, sondern als separater Vertragsschluss bzw. Vertragsbeendigung der jeweiligen anderen Variante.

(6) Wichtige Wechselwirkung Lizenz ↔ Stripe-Abonnement: Ein aktives Stripe-Abonnement und eine aktive Enterprise-Lizenz dürfen nicht parallel laufen. Solange ein Stripe-Abonnement aktiv ist, kann keine Enterprise-Lizenz aktiviert werden; solange eine Enterprise-Lizenz aktiv ist, kann kein Stripe-Abonnement abgeschlossen werden. Der Kunde wird in der App über diese Wechselwirkung informiert.

§ 12 Datenexport vor Kündigung, Datenlöschung nach Vertragsende

(1) Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit seine im Vault gespeicherten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (JSON) über die Funktion „Daten exportieren" in den Einstellungen herunterladen. Dieses Recht entspricht dem Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO und gilt auch nach Vertragsbeendigung für 30 Tage fort (siehe Absatz 3).

(2) Mit Wirksamwerden einer Vertragsbeendigung — durch Kündigung des Kunden, des Anbieters oder durch Zeitablauf — wird der Vault automatisch in den Read-Only-Modus versetzt und der Account 30 Tage lang in dieser Form aufrechterhalten („Aufbewahrungsfrist").

(3) Während dieser Aufbewahrungsfrist kann der Kunde:

a) seine Daten exportieren;

b) ein neues Abonnement abschließen, um den Vault wieder voll zu nutzen.

(4) Nach Ablauf der 30-tägigen Aufbewahrungsfrist werden alle vom Kunden gespeicherten Daten (Vault-Inhalte, Account-Daten, Audit-Log, sonstige personenbezogene Daten) unwiderruflich gelöscht, mit Ausnahme:

a) gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 257 HGB, § 147 AO — typischerweise 6 bis 10 Jahre für rechnungsrelevante Daten und Zahlungsbelege);

b) Daten, die zur Verteidigung gegen Rechtsansprüche oder zur Erfüllung sonstiger gesetzlicher Pflichten weiterhin benötigt werden.

Diese aufgrund gesetzlicher Pflichten weiterhin gespeicherten Daten unterliegen einer Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO und werden nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Frist ebenfalls gelöscht.

(5) Der Kunde wird mindestens 14 Tage vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist per E-Mail an die hinterlegte Adresse erinnert. Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust, der dadurch entsteht, dass der Kunde die Erinnerungs-E-Mail nicht zur Kenntnis nimmt oder die Daten nicht rechtzeitig exportiert.

§ 13 Enterprise-Lizenz (On-Premise-Variante)

(1) Die On-Premise-Variante wird als Software-Lizenz zur Installation auf eigener Infrastruktur des Kunden bereitgestellt. Es handelt sich nicht um eine Hosting-Dienstleistung; der Anbieter betreibt im Rahmen der On-Premise-Variante keine Server für den Kunden.

(2) Der Vertrag über die On-Premise-Variante kommt durch einen separaten Enterprise-Lizenzvertrag zustande, in dem Lizenzumfang (Anzahl Sub-User, Laufzeit, Wartung), Preis und Update-Rechte individuell vereinbart werden. Der Lizenzvertrag verweist ergänzend auf diese AGB.

(3) Die Software wird als komprimiertes Docker-Compose-Bundle ausgeliefert. Das Bundle enthält:

a) ein Backend-Container-Image (mit Node.js-Single-Executable-Application-Binary und ohne Klartext-JavaScript-Quellcode);

b) ein Frontend-Container-Image (mit obfuskiertem JavaScript-Bundle und nginx als Webserver);

c) ein offizielles PostgreSQL-Datenbank-Image;

d) das docker-compose.yml, sämtliche Konfigurationsdateien, das install.sh-Setup-Skript sowie die Datenbank-Migrationsdateien.

(4) Der Lizenzschlüssel wird per Ed25519-Verfahren signiert und ist an die im Lizenzvertrag festgelegte Customer-ID gebunden. Die Lizenz ist nicht übertragbar an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters. Bei einem Customer-ID-Mismatch verweigert die Software die Aktivierung.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für die im Lizenzvertrag vereinbarten Zwecke einzusetzen und nicht über die im Lizenzschlüssel ausgewiesene Anzahl Sub-User hinauszunutzen.

(6) Der Kunde ist allein verantwortlich für:

a) Bereitstellung und Wartung der Hardware/Hosting-Infrastruktur;

b) Backups der Datenbank (insbesondere des Docker-Volumes fidenovault_pgdata) und Wiederherstellungsfähigkeit;

c) TLS-Zertifikate für den öffentlichen Zugriff (Let’s Encrypt, eigene CA, kommerzielle Zertifikate);

d) SMTP-Konfiguration für den E-Mail-Versand (Verifizierungscodes, Benachrichtigungen);

e) Netzwerksicherheit (Firewall, Reverse-Proxy, Härtung des Host-Systems);

f) Datenschutz-Compliance im Verhältnis zu den eigenen Nutzern, soweit die Verarbeitung außerhalb der Funktionsweise der Software erfolgt.

(7) Update-Workflow: Updates der Software werden ausschließlich als neue Versionen des Docker-Compose-Bundles geliefert. Aktualisierte Images sind über das Kunden-Portal abrufbar. Der Anbieter ist nicht berechtigt, direkt auf die Installation des Kunden zuzugreifen, sofern dies nicht ausdrücklich und einzelfallbezogen schriftlich vereinbart wurde (z. B. Support-Fall).

(8) Bei Ablauf der Lizenz schaltet die Software automatisch in einen Read-Only-Modus. Die Daten des Kunden bleiben in der Datenbank vorhanden und können durch erneutes Aufspielen einer gültigen Lizenz wieder vollumfänglich genutzt werden.

(9) Eine Verlängerung der Lizenz ist spätestens 30 Tage vor Ablauf beim Anbieter anzufragen, sofern keine automatische Verlängerung vereinbart ist.

§ 14 Lizenzentfernung, Sub-Account-Deaktivierung, Lizenz-Re-Aktivierung

(1) Innerhalb der Enterprise-SaaS-Variante kann der Admin die Enterprise-Lizenz im Bereich „Einstellungen → Lizenz" manuell entfernen. Bei der Entfernung gilt:

a) Der Plan wird auf den Free-Plan zurückgestuft;

b) Alle aktiven Sub-Accounts (Team-Mitglieder, ausgenommen der Admin selbst) werden automatisch deaktiviert;

c) Die eigenen sowie die mit dem Admin geteilten Ordner und Einträge bleiben für ihn im Nur-Lese-Modus sichtbar; eine darüber hinausgehende automatische Einsicht in fremde Inhalte anderer Company-Mitglieder besteht nicht (siehe § 16 Absatz 7);

d) Es entstehen keine neuen Einträge oder Ordner;

e) Der Lizenzschlüssel bleibt bis zum ursprünglichen Ablaufdatum gültig (license_original_valid_until); innerhalb dieses Zeitraums kann die Lizenz jederzeit reaktiviert werden, wodurch alle deaktivierten Sub-Accounts automatisch wieder aktiviert werden.

(2) Hinweis vor Entfernung: Der Admin wird vor jeder Lizenzentfernung in einem Bestätigungsdialog ausdrücklich auf die Konsequenzen nach Absatz 1 hingewiesen und muss diese aktiv bestätigen.

(3) Login-Erinnerung: Solange die Lizenz manuell entfernt ist, sich aber noch innerhalb der ursprünglichen Gültigkeit befindet, wird dem Admin bei jedem Login ein Erinnerungs-Pop-up angezeigt. Das Pop-up enthält Informationen zur verbleibenden Lizenz-Restlaufzeit, zur Anzahl deaktivierter Sub-Accounts sowie einen direkten Re-Aktivierungs-Pfad. Das Pop-up kann für 24 Stunden geschnoozt werden.

(4) Wechselwirkung mit Stripe-Abonnements: Solange ein Stripe-Abonnement (Pro, Business etc.) aktiv ist, kann keine Enterprise-Lizenz aktiviert werden. Der Admin wird in der App auf das aktive Stripe-Abonnement hingewiesen und muss dieses vor Aktivierung der Enterprise-Lizenz kündigen. Umgekehrt sind während eines aktiven Enterprise-Lizenz-Zeitraums die Bereiche „Preise" und „Abonnement & Abrechnung" in der Navigation nicht sichtbar, sodass ein Abschluss eines Stripe-Abonnements nicht möglich ist.

(5) Wird die Enterprise-Lizenz nach Ablauf nicht reaktiviert oder verlängert, beginnt eine 90-tägige Grace-Period als zusätzliche Übergangsfrist. Während dieser Zeit bleibt der Vault im Read-Only-Modus, und der Kunde wird durch In-App-Hinweise und E-Mails auf die anstehende Datenlöschung hingewiesen. Nach Ablauf der Grace-Period werden Daten gemäß § 12 Absatz 4 unwiderruflich gelöscht.

§ 15 Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Service-Level (SaaS)

(1) Der Anbieter ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der SaaS-Variante bemüht. Die SaaS-Infrastruktur wird in zwei Verfügbarkeits-Zonen bei der IONOS SE (Deutschland) mit Streaming-Replikation und automatischem Datenbank-Failover (HAProxy + repmgr) betrieben.

(2) Eine Verfügbarkeit von 100 % wird ausdrücklich nicht geschuldet. Sofern nicht im individuellen Rahmenvertrag (z. B. Enterprise-SaaS) ein höheres Service-Level vereinbart wurde, gilt eine Zielverfügbarkeit von 99,5 % pro Kalendermonat, ohne dass hieraus ein vertraglicher Anspruch erwächst.

(3) Geplante Wartungsfenster werden, soweit zumutbar, in lastschwache Zeiten (in der Regel Sonntagnacht 02:00 bis 04:00 Uhr MEZ/MESZ) gelegt und mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail bzw. In-App-Banner angekündigt.

(4) Unvermeidbare Notfall-Wartungen aufgrund akuter Sicherheitslücken (z. B. zero-day in einer eingesetzten Library), gravierender Performance-Probleme oder behördlich angeordneter Maßnahmen können ohne Vorankündigung erfolgen. Der Anbieter informiert in diesem Fall unverzüglich nachträglich.

(5) Zeiten, in denen die Software aus folgenden Gründen nicht erreichbar ist, gelten nicht als Ausfallzeit im Sinne dieses Paragraphen:

a) Ausfall der Internet-Verbindung des Kunden;

b) Ausfälle bei Internet-Providern und/oder Zertifizierungsstellen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat;

c) Höhere Gewalt (vgl. § 25);

d) Ausfälle bei Subprozessoren (Stripe, Resend, IONOS), die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die mit angemessenem Aufwand nicht hätten verhindert werden können.

(6) Ein etwaiger Vergütungserstattungsanspruch bei Unterschreitung des Service-Levels ergibt sich nur aus individuell vereinbarten Service-Level-Agreements (SLA). Auf Basis dieser AGB allein besteht ein solcher Anspruch nicht.

§ 16 Datensicherheit, Verschlüsselung, Penetrationstests

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Daten nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Kenntnisnahme, Veränderung, Vernichtung oder Verlust zu schützen. Die hierfür eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sind im Detail im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) sowie in der Datenschutzerklärung dokumentiert.

(2) Im Wesentlichen gelten folgende Mindeststandards:

a) Verschlüsselung in Transit: TLS 1.3 für sämtliche Verbindungen zwischen Client und Servern; HSTS aktiv; CAA-Records gesetzt;

b) Verschlüsselung at Rest: Vault-Inhalte mit AES-256-GCM, Master-Passwort-Ableitung mit Argon2id (Time-Cost 3, Memory 64 MB, Parallelism 4); Datenbank-Volumes auf den Servern werden zusätzlich auf Volume-Ebene verschlüsselt;

c) Backups in 4 Schichten: PostgreSQL-WAL via pgBackRest (lokal und S3-kompatibel verschlüsselt), VM-Snapshots via Acronis, restic-basierter Off-Site-Backup über WireGuard-Tunnel auf separates verschlüsseltes Speichermedium;

d) Netzwerk-Segmentierung: Application-Server und Datenbank-Server in getrennten VPS-Instanzen; Datenbank-Server nicht direkt aus dem öffentlichen Internet erreichbar; interne Kommunikation über privates WireGuard-Mesh;

e) Zugriff der Mitarbeiter auf Produktionssysteme ist auf einen abschließbaren Kreis berechtigter Personen begrenzt, die Multi-Faktor-Authentifizierung und SSH-Schlüssel mit Hardware-Token verwenden; Zugriffe werden protokolliert;

f) Audit-Log: Sämtliche sicherheits- und vertraulichkeitsrelevanten Aktionen (Logins, Lizenz-Aktivierungen, Admin-Aktionen, Folder-Zugriffe) werden mit IP-Adresse, User-Agent und Zeitstempel protokolliert (tbl_audit_log).

(3) Der Anbieter führt mindestens jährlich eine sicherheitstechnische Überprüfung durch (z. B. Penetrationstest durch externe Dienstleister, Audit der Subprozessoren). Auf Anfrage und unter Wahrung der Vertraulichkeit kann Enterprise-Kunden eine Zusammenfassung der Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden.

(4) Vulnerability Disclosure: Sicherheitsrelevante Schwachstellen können verantwortungsbewusst an security@fideno.io gemeldet werden. Der Anbieter verpflichtet sich, gemeldete Schwachstellen innerhalb von 72 Stunden zu bestätigen und in angemessener Frist (typischerweise 30 Tage für High-Severity) zu beheben. Eine Bug-Bounty-Vergütung kann auf Einzelfallbasis erfolgen; ein Anspruch besteht nicht.

(5) Bei einer Datenschutzverletzung mit Risiko für Rechte und Freiheiten betroffener Personen wird der Kunde unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme informiert (Art. 33 / 34 DSGVO).

(6) Zero-Knowledge-Team-Sharing (SaaS und On-Premise): Das Teilen von Ordnern innerhalb eines Teams erfolgt kryptografisch und ohne dass der Anbieter Klartext-Schlüssel sieht. Jedem Nutzer wird clientseitig ein asymmetrisches Schlüsselpaar (RSA-OAEP-4096) zugeordnet; auf dem Server liegt der öffentliche Schlüssel im Klartext, der private Schlüssel ausschließlich mit dem Vault-Schlüssel des Nutzers verschlüsselt. Jeder geteilte Ordner besitzt einen eigenen symmetrischen Ordner-Schlüssel (AES-256-GCM), mit dem die Einträge dieses Ordners verschlüsselt werden. Lädt ein Berechtigter ein Team-Mitglied ein, wird der Ordner-Schlüssel mit dem öffentlichen Schlüssel des Mitglieds verschlüsselt (verpackt) und in dieser verschlüsselten Form gespeichert. Eingeladene Mitglieder können geteilte Einträge dadurch clientseitig im Klartext entschlüsseln; persönliche, keinem geteilten Ordner zugeordnete Einträge bleiben mit dem Vault-Schlüssel des jeweiligen Nutzers verschlüsselt und sind für andere — einschließlich des Admins — nicht einsehbar.

(7) Keine implizite Admin-Vollsicht: Ein Admin oder anderer Nutzer kann ausschließlich seine eigenen Inhalte sowie Ordner und Einträge, zu denen er über eine bewusste Einladung (geteilten Ordner-Schlüssel) berechtigt wurde, einsehen. Es besteht keine technische oder vertragliche Funktion, die einem Admin eine automatische Vollsicht über alle Inhalte der Company gewähren würde. Soll ein Admin Inhalte eines Mitglieds einsehen, ist hierfür stets eine ausdrückliche Ordner-Freigabe durch das berechtigte Mitglied erforderlich.

§ 17 Datenschutz, DSGVO

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Sub-Accounts ausschließlich auf Grundlage der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Vertragserfüllung, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigte Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO — Einwilligung, sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO — gesetzliche Verpflichtung).

(2) Detaillierte Angaben zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf fideno.io/datenschutz veröffentlicht ist und vor jeder Datenerhebung zur Kenntnis genommen werden kann.

(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Zahlungsabwicklung durch Stripe sowie ggf. des E-Mail-Versands durch Resend personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden können. Die jeweiligen Subprozessoren verfügen über Zertifizierungen unter dem EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln (SCC) und gewährleisten ein angemessenes Datenschutzniveau. Details finden sich in der Datenschutzerklärung und im AVV.

(4) Betroffene haben gegenüber dem Anbieter die in den Art. 15 bis 22 DSGVO normierten Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Anfragen können formfrei an datenschutz@fideno.io gerichtet werden. Soweit der Anbieter Auftragsverarbeiter ist (für Business- und Enterprise-Kunden), leitet er Betroffenenanfragen unverzüglich an den verantwortlichen Kunden weiter.

(5) Beschwerden bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde sind möglich, in Deutschland insbesondere bei der für den Anbieter zuständigen Behörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

Postfach 200444, 40102 Düsseldorf

https://www.ldi.nrw.de

§ 18 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mitarbeiter, Kunden des Kunden) verarbeitet, handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.

(2) Für die Pläne Business Basic, Business Pro, Enterprise (SaaS) sowie die On-Premise-Variante wird automatisch mit Vertragsschluss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen Kunde und Anbieter geschlossen. Der AVV ist als separates Dokument auf fideno.io/avv abrufbar und wird Bestandteil dieser AGB.

(3) Der AVV enthält insbesondere:

a) Gegenstand, Dauer und Zweck der Verarbeitung;

b) Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen;

c) Rechte und Pflichten von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter;

d) Liste der eingesetzten Subprozessoren;

e) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs);

f) Regelungen zu Audit-Rechten des Kunden.

(4) Bei den Plänen Free, Basic, Professional (SaaS) wird kein AVV automatisch geschlossen, da diese Pläne sich primär an Verbraucher richten, die in eigenem Namen handeln und nicht als Verantwortliche im Sinne der DSGVO auftreten. Auf gesondertes Verlangen kann jedoch auch für diese Pläne ein AVV abgeschlossen werden (z. B. wenn ein Freiberufler den Plan beruflich nutzt).

§ 19 Subprozessoren

(1) Der Anbieter setzt für die Erbringung der Leistungen folgende Subprozessoren ein:

IONOS SE

  • Sitz: Karlsruhe, Deutschland

  • Aufgabe: VPS-Hosting (4 Server: A1, A2, D1, D2), Object-Storage für Backups, Cloud-Backup-Dienst

  • Rechtsgrundlage Drittland-Transfer: EU/EWR (DSGVO direkt anwendbar)

Stripe Payments Europe, Ltd.

  • Sitz: Dublin, Irland (Konzernmutter USA)

  • Aufgabe: Zahlungsabwicklung, Subscription-Management, Customer-Portal

  • Rechtsgrundlage Drittland-Transfer: EU-US Data Privacy Framework (DPF) + SCC

Resend, Inc.

  • Sitz: San Francisco, USA

  • Aufgabe: Transaktionaler E-Mail-Versand (Verifizierungscodes, Reset-Mails, Notifications)

  • Rechtsgrundlage Drittland-Transfer: EU-US Data Privacy Framework (DPF) + SCC

Acronis International GmbH

  • Sitz: Schaffhausen, Schweiz

  • Aufgabe: Off-Site-Backup-Service (Acronis Cyber Protect Cloud) für VM-Snapshots

  • Rechtsgrundlage Drittland-Transfer: Schweiz (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission)

Postmark / Mailgun / sonstige SMTP-Provider (je nach Kundenwahl bei Enterprise/On-Prem)*

  • Sitz: je nach Anbieter

  • Aufgabe: optionale SMTP-Zustellung bei On-Premise-Variante

  • Rechtsgrundlage Drittland-Transfer: je nach Anbieter

(2) Die On-Premise-Variante kommt ohne den Subprozessor Stripe aus (kein Zahlungsdienst) sowie ggf. ohne Resend, wenn der Kunde einen eigenen SMTP-Server nutzt. Backups bei On-Premise sind ausschließliche Aufgabe des Kunden (siehe § 13 Absatz 6).

(3) Der Anbieter wählt Subprozessoren mit angemessener Sorgfalt aus und verpflichtet diese vertraglich auf ein dem Vertrag entsprechendes Schutzniveau (insbesondere Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO bei Drittland-Transfers).

(4) Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über beabsichtigte Hinzufügungen oder Wechsel von Subprozessoren. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist Einspruch erheben; bei berechtigtem Einspruch ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

(5) Die aktuelle Liste der Subprozessoren wird auf fideno.io/subprozessoren veröffentlicht und ist Bestandteil des AVV.

§ 20 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder gesetzliche Pflichten eine Offenlegung erfordern.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere: technische Implementierungsdetails, Geschäftsgeheimnisse, Kunden- und Mitarbeiterdaten, Quellcode der Software (soweit ausgeliefert), Audit-Berichte sowie Sicherheits-Schwachstellen-Meldungen.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht über das Vertragsende hinaus für fünf Jahre fort.

(4) Eine Offenlegung gegenüber Erfüllungsgehilfen, Anwälten, Steuerberatern und sonstigen zur Vertraulichkeit verpflichteten Beratern ist zulässig.

§ 21 Eigentumsrechte, Lizenz an der Software

(1) Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software FidenoVault (einschließlich Quellcode, Konzepte, Designs, Datenbankschema, Mediadateien, Markenrechte) verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.

(2) Der Kunde erhält an der Software ausschließlich das nicht-exklusive, nicht-übertragbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, die Software im Rahmen des gewählten Plans bzw. der erworbenen Enterprise-Lizenz im vereinbarten Umfang zu nutzen.

(3) Der Kunde behält jedoch ausschließliche Rechte an den von ihm in den Vault eingegebenen Inhalten (Passwörter, Notizen, Karten etc.). Der Anbieter erwirbt an diesen Daten keinerlei Rechte und nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.

(4) Marken, Logos und das Erscheinungsbild von FidenoVault dürfen vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung kommerziell verwendet werden. Erlaubt ist eine sachliche Bezugnahme im Rahmen eigener Kommunikation (z. B. „Wir nutzen FidenoVault").

§ 22 Reverse Engineering, Anti-Piracy

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu reverse-engineeren, ihre Schutzmechanismen zu umgehen oder den Versuch zu unternehmen, die ausgelieferten Binaries (insbesondere die SEA-Binary des Backends) in Klartext-Quellcode rückzuwandeln, soweit dies nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet ist (insbesondere § 69e UrhG zur Herstellung der Interoperabilität).

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Enterprise-Software über die im Lizenzvertrag definierten Lizenzbedingungen hinaus zu nutzen, insbesondere die Software an Dritte weiterzugeben, weiterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleasen oder im Wege eines Application-Service-Providing einer Mehrzahl von Endkunden zugänglich zu machen.

(3) Die Software enthält Anti-Piracy-Mechanismen (Customer-ID-Binding, Ed25519-signierte Lizenzschlüssel mit validUntil-Zeitstempel, Public-Key-Embedding in die SEA-Binary). Der Kunde verpflichtet sich, diese Mechanismen nicht zu umgehen oder zu manipulieren.

(4) Im Falle eines Verstoßes gegen Absatz 1 bis 3 ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz nach den allgemeinen Vorschriften zu verlangen. Zudem behält sich der Anbieter strafrechtliche Schritte (§ 106 UrhG) vor.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter auf Verlangen einen schriftlichen Nachweis über die rechtskonforme Nutzung der Software (insbesondere Lizenzkonformität) zu erbringen. Der Anbieter hat das Recht, die Lizenzkonformität bei Enterprise-Kunden in angemessenen Abständen (höchstens einmal pro Jahr) zu überprüfen.

§ 23 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

a) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen seinerseits, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

b) für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

c) bei der Übernahme einer Garantie;

d) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten — also solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit besteht nicht.

(4) Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit im Rahmen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat, höchstens jedoch auf 10.000 € pro Schadensfall und 25.000 € pro Vertragsjahr — sofern dies nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften widerspricht.

(5) Die Vorschriften zur Haftungsbegrenzung gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Sämtliche Ansprüche des Kunden, die nicht unter Absatz 1 fallen, verjähren in 12 Monaten ab Kenntnisnahme von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch in drei Jahren ab dem schadensauslösenden Ereignis.

§ 24 Haftungsausschluss für Datenverlust durch Verlust von Anmeldedaten

(1) Aufgrund der in § 5 beschriebenen Zero-Knowledge-Architektur kann der Anbieter bei Verlust sowohl des Master-Passworts als auch des Recovery-Keys den Vault des Kunden technisch nicht wiederherstellen.

(2) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für Datenverlust, der dadurch entsteht, dass der Kunde:

a) sein Master-Passwort vergisst und keinen Recovery-Key erstellt oder den Recovery-Key verloren hat;

b) sein Master-Passwort durch unsichere Wahl (z. B. häufig genutzte Passwörter, kurze Passwörter) kompromittieren lässt;

c) seinen Recovery-Key öffentlich zugänglich macht oder an Dritte weitergibt;

d) Geräte mit aktiver FidenoVault-Sitzung Dritten zur Nutzung überlässt;

e) die App-Funktion „Konto löschen / Passwort zurücksetzen" mit der Folge einer ausdrücklich kommunizierten Datenlöschung selbst auslöst;

f) bei der On-Premise-Variante keine Backups erstellt und damit Datenverlust durch Festplattenausfall, Ransomware oder vergleichbare Ereignisse erleidet.

(3) Diese Haftungsausschlüsse gelten auch dann, wenn der Anbieter den Kunden vor der schadensauslösenden Handlung ausdrücklich auf die Konsequenzen hingewiesen hat (z. B. via Bestätigungsdialog, Recovery-Key-Aushändigung, Welcome-Modal).

(4) Den Kunden trifft die alleinige Verantwortung für die Geheimhaltung und Aufbewahrung seiner Anmeldedaten.

§ 25 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufruhr, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen (insbesondere Embargo-Maßnahmen), Streiks bei Subprozessoren, Großausfälle wichtiger Internet-Infrastruktur (BGP-Vorfälle, Wurzel-DNS-Ausfälle), Cyber-Angriffe großen Ausmaßes mit nationaler oder internationaler Tragweite.

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich von Eintritt und voraussichtlicher Dauer der höheren Gewalt informieren.

(3) Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 26 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktverhältnisse oder bei nicht unwesentlichen Funktionsänderungen der Software.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform (in der Regel per E-Mail an die hinterlegte Adresse sowie als In-App-Banner) mitgeteilt.

(3) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der bisherige Vertrag fort. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen.

(5) Bei Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden wirken (z. B. Senkung von Preisen, Erweiterung von Funktionen ohne Mehrkosten), entfällt das Widerspruchsrecht.

§ 27 Schriftform, Salvatorische Klausel, Rechtsnachfolge

(1) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel selbst.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.

(3) Bei einem Rechtsnachfolger des Anbieters (z. B. Verkauf, Verschmelzung, Spin-Off) gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den Rechtsnachfolger über, sofern der Kunde dem Übergang nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung des Übergangs widerspricht. Bei berechtigtem Widerspruch (z. B. wenn der Rechtsnachfolger seinen Sitz außerhalb der EU/EWR hat) kann der Kunde fristlos kündigen.

§ 28 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Online-Streitbeilegung

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters in Euskirchen. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(4) Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen kann.

(5) Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

Anbieter: Fideno GmbH, Bahnhofstraße 23-25, 53879 Euskirchen, Deutschland

Geschäftsführer: Marcel Blettner

Kontakt: contact@fideno.io · Datenschutzbeauftragter: Rechtsanwalt Oliver Niederjohann

Stand: 05.06.2026